Terms of Service
Allgemeine Geschäftsbedingungen
UnitedShare GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
General Terms and Conditions (B2B)
Stand: April 2026
As of: April 2026 — German language version applies.
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der United Share GmbH („UnitedShare", „wir") und ihren Kunden („Kunde") über KI-, daten-, hosting-, software-, entwicklungs-, beratungs- und supportbezogene Leistungen.
1.2 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
1.3 Der Kunde bestätigt mit Registrierung, Bestellung, Beauftragung, Nutzung oder sonstiger Vertragserklärung, dass er bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 UnitedShare ist berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss Nachweise der Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere Unternehmensangaben, Handelsregisterdaten, USt-IdNr., Gewerbenachweis oder vergleichbare Unterlagen.
1.5 Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Voraussetzungen für einen Vertragsschluss im B2BBereich nicht vorliegen oder hierzu unzutreffende Angaben gemacht wurden, sind wir berechtigt, den Vertrag zu stornieren, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
1.6 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
2. Vertragsbestandteile und Rangfolge
2.1 Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge:
a) individuelles Angebot, Order Form oder Einzelvertrag,
b) Statement of Work, Leistungsbeschreibung oder Projektbeschreibung,
c) produktspezifische Bedingungen,
d) Service Level Agreement („SLA"),
e) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV"/„DPA"),
f) diese AGB.
2.2 Bei Widersprüchen gilt die jeweils höherrangige Regelung.
2.3 Soweit ein individuelles Angebot, eine Projektvereinbarung, ein Order Form oder eine AVV/DPA von diesen AGB abweicht, geht die Individualvereinbarung vor.
3. Vertragsschluss
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots, Unterzeichnung eines Order Forms, elektronische Bestätigung (z.B. Betätigen des Button "Angebot annehmen"), individuelle Freischaltung eines Dienstes oder tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
3.3 Wir sind berechtigt, den Vertragsschluss von einer Identitäts-, Bonitäts-, Compliance-, Sanktions- oder Sicherheitsprüfung abhängig zu machen.
4. Leistungsgegenstand
4.1 UnitedShare erbringt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Leistungen in den Bereichen Rechenleistung, Training as a Service, Hosting von Daten und Anwendungen, Entwicklung, Konfiguration, Implementierung, Betrieb, Integration, Orchestrierung, Automatisierung, Modellnutzung, Prompting, Agentenund Workflow-Lösungen, Datenanalyse, Support, Beratung, Schulung, Pilotierung und sonstige Professional Services.
4.2 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, Order Form, der Leistungsbeschreibung oder Produktdokumentation.
4.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir Dienstleistungen und keinen werkvertraglichen Erfolg. UnitedShare schuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, weder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg noch die Eignung der Ergebnisse für einen vom Kunden verfolgten Einzelzweck.
4.4 Wir sind berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer, Cloud- oder Infrastrukturpartner, Drittmodelle, Open-Source-Komponenten oder sonstige Drittdienste zu erbringen oder erbringen zu lassen.
4.5 Wir sind berechtigt, Funktionen, Schnittstellen, technische Spezifikationen, Modelle, Modellversionen, Modellanbieter, Datenquellen, Integrationen, Infrastruktur oder sonstige technische Bestandteile zu ändern, auszutauschen, weiterzuentwickeln, einzustellen oder zu migrieren, sofern der vertragswesentliche Nutzen für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt wird oder ein sachlicher technischer, sicherheitsbezogener, regulatorischer oder wirtschaftlicher Grund besteht.
5. Beta-, Pilot- und Preview-Charakter von Leistungen
5.1 Sämtliche Leistungen von UnitedShare gelten im Zweifel als Beta-, Preview-, Early-Access-, Pilot- oder Testleistungen („Beta-Services"), soweit nicht im jeweiligen Order Form, Einzelvertrag oder SLA ausdrücklich schriftlich etwas anderes als produktiver Regelbetrieb vereinbart wurde.
5.2 Beta-Services dienen der Erprobung, Validierung, Entwicklung und iterativen Verbesserung. Sie können funktional unvollständig sein, Fehler enthalten, sich kurzfristig ändern oder eingestellt werden.
5.3 Für Beta-Services schuldet UnitedShare insbesondere keine bestimmte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Kompatibilität, Kontinuität, Eignung für produktionskritische Zwecke, bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten, keine bestimmte Sicherheits- oder Compliance-Ausgestaltung und keinen bestimmten Supportumfang, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5.4 Der Kunde setzt Beta-Services nur mit angemessener Vorsicht und nicht für kritische oder irreversible Prozesse, hochregulierte Entscheidungen oder sicherheitsrelevante Anwendungen ein, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.5 UnitedShare ist berechtigt, Beta-Services jederzeit zu ändern, auszusetzen, zurückzunehmen, neu zu strukturieren oder einzustellen.
6. Konten, Zugänge und Sicherheit
6.1 Soweit Leistungen eine Registrierung, ein Kundenkonto oder Zugangsdaten voraussetzen, hat der Kunde vollständige, zutreffende und aktuelle Angaben zu machen.
6.2 Zugangsdaten, Passwörter, API-Keys, Tokens und sonstige Authentifizierungsmerkmale sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, ein angemessenes Rollen- und Berechtigungskonzept einzuhalten und Zugriffe nur autorisierten Personen zu ermöglichen.
6.4 Der Kunde informiert UnitedShare unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, kompromittierte Zugangsdaten, unbefugte Nutzungen oder sonstige Umstände, die die Sicherheit der Leistungen beeinträchtigen können.
7. Eingaben, Ergebnisse und Datenrechte
7.1 Soweit UnitedShare KI- oder datenbezogene Leistungen bereitstellt, kann der Kunde Eingaben, Daten, Prompts, Dateien, Bilder, Dokumente, Konfigurationen, URLs, Trainingsdaten oder sonstige Inhalte übermitteln oder verarbeiten lassen („Eingaben"). Auf dieser Grundlage können Inhalte, Analysen, Bewertungen, Empfehlungen, Zusammenfassungen, Vorhersagen, Codes, Konfigurationen, Agentenhandlungen, Workflows oder sonstige Ergebnisse erzeugt werden („Ergebnisse").
7.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über sämtliche für die Nutzung, Übermittlung, Verarbeitung und Weiterverwendung der Eingaben und Ergebnisse erforderlichen Rechte, Einwilligungen, Rechtsgrundlagen und Befugnisse verfügt.
7.3 Soweit nicht zwingendes Recht, eine AVV/DPA oder eine individuelle Projekt- oder Kundenvereinbarung etwas anderes vorsehen, räumt der Kunde UnitedShare an sämtlichen Eingaben, Ergebnissen, Nutzungsdaten, Metadaten, Feedbacks, Logs, Konfigurationen und sonstigen im Zusammenhang mit den Leistungen verarbeiteten oder entstehenden Daten ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares Recht ein, diese Daten zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu analysieren, zu strukturieren, zu bearbeiten, zu kombinieren, abzuleiten, zu testen, zu validieren, zu evaluieren, zur Qualitätssicherung, zur Fehlerbehebung, zur Missbrauchs- und Sicherheitsprüfung, zur Optimierung, Weiterentwicklung, Dokumentation, Schulung, zum Training, Retraining, Fine-Tuning, zur Modellverbesserung, zur Erstellung aggregierter Datensätze und zu sonstigen Produkt- und Geschäftszwecken von UnitedShare zu nutzen.
7.4 Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst auch die Nutzung durch verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer, Infrastrukturpartner, Modellanbieter und sonstige von UnitedShare eingesetzte Dritte, soweit dies für die vorgenannten Zwecke erforderlich oder zweckmäßig ist.
7.5 Soweit wir aufgrund einer AVV/DPA oder einer zwingenden datenschutzrechtlichen Einordnung als Auftragsverarbeiter tätig sind, gilt die Rechteeinräumung nach Ziffer 7.3 nur insoweit, als sie mit dem anwendbaren Datenschutzrecht, der dokumentierten Weisungslage und der jeweiligen Rollenverteilung vereinbar ist; in diesem Fall geht die AVV/DPA vor.
7.6 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von UnitedShare bereitgestellten oder mithilfe der Leistungen erzeugten Ergebnisse, Analysen, Empfehlungen, Inhalte, Konfigurationen und sonstigen Ausgaben vor ihrer produktiven Nutzung eigenverantwortlich auf fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Eignung für den konkret beabsichtigten Zweck zu prüfen. Die Verantwortung für die Verwendung, Umsetzung und Weiterverarbeitung der Ergebnisse liegt beim Kunden.
7.7 Aufgrund der Natur KI-gestützter Systeme können Ergebnisse ganz oder teilweise mit Ergebnissen übereinstimmen, die auch für andere Kunden oder Dritte generiert werden. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet UnitedShare weder die Exklusivität noch die Neuheit oder Schutzrechtsfreiheit der Ergebnisse.
8. Einsatz von Drittmodellen, Drittdiensten und Open Source
8.1 UnitedShare ist berechtigt, zur Leistungserbringung beliebige Drittmodelle, APIs, Open-Source-Modelle, Open-Source-Komponenten, Cloud- und Hosting-Leistungen, Datenquellen, Connectoren, Frameworks, Plattformen oder sonstige Drittdienste einzusetzen.
8.2 Soweit Leistungen ganz oder teilweise auf Drittmodellen, Drittdiensten, Open-Source-Komponenten, externen Datenquellen, APIs oder Cloud-/Infrastrukturleistungen Dritter beruhen, gelten deren technische, rechtliche und lizenzrechtliche Rahmenbedingungen ergänzend.
8.3 UnitedShare übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr und keine Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Ununterbrechbarkeit, Rechtsbeständigkeit, Eignung, Lizenzbeständigkeit, Inhaltsqualität, Unbedenklichkeit, Nichtverletzung von Rechten Dritter, Sicherheitsausgestaltung oder unveränderte Fortführung solcher Drittkomponenten oder Drittleistungen.
8.4 Soweit Ergebnisse, Datenverarbeitungen oder Ausfälle auf Drittmodelle, Drittdienste, deren Policies, Modelldrift, Sicherheitsmaßnahmen, Filter, API-Änderungen, Preisanpassungen, Einstellungsentscheidungen, Rate Limits oder sonstige Umstände im Einflussbereich Dritter zurückzuführen sind, ist die Haftung von UnitedShare hierfür, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen oder auf den nach diesen AGB ohnehin zulässigen Mindestumfang begrenzt.
8.5 UnitedShare ist berechtigt, Drittmodelle, Drittanbieter oder technische Komponenten jederzeit auszutauschen, wenn dies aus technischen, regulatorischen, sicherheitsbezogenen, lizenzrechtlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist.
9. Zulässige Nutzung und Beschränkungen
9.1 Der Kunde darf die Leistungen nur im Rahmen des geltenden Rechts, dieser AGB und des vereinbarten Nutzungszwecks verwenden.
9.2 Unzulässig ist insbesondere jede Nutzung
a) für rechtswidrige, betrügerische, täuschende oder irreführende Zwecke,
b) zur Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Datenschutz-, Persönlichkeits- oder Geschäftsgeheimnisrechten,
c) zur Erstellung, Verbreitung oder Förderung rechtswidriger oder pornographischer Inhalte,
d) zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Nutzungsbeschränkungen,
e) zur Entwicklung, Verbreitung oder Unterstützung von Malware, Schadcode, unbefugten Zugriffen oder ITAngriffen,
f) zur unbefugten Verarbeitung personenbezogener Daten oder vertraulicher Informationen,
g) in einer Weise, die unsere Infrastruktur, Sicherheit, Systeme oder Rechte Dritter gefährdet.
9.3 Der Kunde darf die Leistungen weder unmittelbar noch mittelbar zum Training, zur Verbesserung oder zum Betrieb von Modellen, Datensätzen oder Diensten verwenden, die mit den Leistungen von UnitedShare in Wettbewerb stehen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich gestattet wurde.
9.4 Unzulässig ist ferner das Umgehen, Deaktivieren oder Beeinträchtigen von Sicherheits-, Filter-, Quellen-, Schutz-, Guardrail-, Kontroll- oder Abrechnungsmechanismen.
9.5 Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung sind nur insoweit zulässig, als zwingendes Recht dies erlaubt.
9.6 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Wiederveräußerung oder White-Label-Nutzung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10. Regulierter oder kritischer Einsatz
10.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind die Leistungen nicht für den Einsatz in klinischen, medizinischen, diagnostischen, therapeutischen, rechtsberatenden, steuerberatenden, aufsichtsrechtlich freigabepflichtigen, sicherheitskritischen oder sonstigen hochregulierten Entscheidungsprozessen bestimmt.
10.2 Soweit Ergebnisse Grundlage für operative, wirtschaftliche, technische, rechtliche, personelle, sicherheitsrelevante oder sonstige wesentliche Entscheidungen sein sollen, hat der Kunde vor deren Nutzung eine angemessene fachliche und organisatorische Plausibilitäts-, Freigabe- und Kontrollprüfung sicherzustellen.
10.3 Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten oder sonstiger besonders sensibler Daten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und der Einhaltung aller hierfür erforderlichen rechtlichen und technischen Voraussetzungen.
11. Verfügbarkeit, Änderungen und Suspendierung
11.1 Eine bestimmte Verfügbarkeit schuldet UnitedShare nur, wenn und soweit sie ausdrücklich schriftlich in einem SLA für als produktiv bezeichnete Leistungen vereinbart ist.
11.2 Wir dürfen Leistungen zeitweise einschränken, unterbrechen oder anpassen, soweit dies für Wartung, Updates, Sicherheit, Kapazitätssteuerung, Störungsbehebung, Missbrauchsprävention, regulatorische Anforderungen oder wirtschaftlich sachgerechte Betriebsführung erforderlich ist.
11.3 UnitedShare ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu sperren, zu suspendieren, zu verlangsamen, zu beschränken oder zu beenden, wenn dies erforderlich ist, um Sicherheitsrisiken zu beseitigen, Missbrauch zu verhindern, Rechtsverletzungen oder behördlichen Anforderungen nachzukommen, den Betrieb unserer Systeme oder der Systeme Dritter zu schützen, Zahlungsrückstände durchzusetzen oder Compliance-, Sanktions-, Exportkontroll- oder Geldwäschepflichten einzuhalten.
11.4 UnitedShare ist ferner berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, zu ändern oder einzustellen, wenn ein von UnitedShare eingesetzter Drittanbieter, Infrastrukturpartner, Modellanbieter, Cloud-Anbieter, APIAnbieter oder Unterauftragnehmer seine Leistung einstellt, einschränkt, verteuert, technisch ändert oder Bedingungen ändert und hierdurch die vertragsgemäße Erbringung für UnitedShare rechtlich, technisch oder wirtschaftlich unzumutbar wird.
11.5 Soweit praktikabel, informieren wir den Kunden vorab; bei Gefahr im Verzug oder bei Vorgaben Dritter oder Behörden kann die Information unverzüglich nachträglich erfolgen.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
12.1 Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig erbringen und insbesondere die erforderlichen Informationen, Daten, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben, Testumgebungen und technischen Voraussetzungen bereitstellen.
12.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte und Anwendungsfälle, seine Datensicherung, seine interne Sicherheitsorganisation, die Prüfung und Freigabe von Ergebnissen vor produktivem Einsatz sowie die Einhaltung eigener gesetzlicher, regulatorischer und vertraglicher Pflichten.
12.3 Unterbleiben erforderliche Mitwirkungshandlungen, verlängern sich Fristen angemessen; daraus entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
13. Datenschutz, Vertraulichkeit und Rollenverteilung
13.1 Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze.
13.2 Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine AVV/DPA. Die AVV/DPA geht im Kollisionsfall diesen AGB vor.
13.3 Soweit keine AVV/DPA geschlossen wurde oder UnitedShare nicht als Auftragsverarbeiter, sondern als eigener Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher oder in sonstiger rechtlich zulässiger Rolle tätig wird, ist der Kunde für die Zulässigkeit der Übermittlung und Einbindung personenbezogener Daten verantwortlich.
13.4 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
14. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
14.1 Sämtliche Rechte an unseren Plattformen, Modellen, Algorithmen, Bibliotheken, Methoden, Templates, Schnittstellen, Dokumentationen, Quellcodes, Konfigurationen, Agentenlogiken, Promptbibliotheken, Evaluationsmethoden und sonstigen Schutzgegenständen verbleiben bei UnitedShare oder unseren Lizenzgebern.
14.2 Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die vertraglich bereitgestellten Leistungen für eigene geschäftliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen.
14.3 An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit nicht Rechte Dritter, Open-Source-Lizenzen, Rechte an Vorbestandteilen oder vorstehende Rechteeinräumungen entgegenstehen.
14.4 Allgemeine Ideen, Methoden, Konzepte, Algorithmen, Prozesse, Trainingsansätze, Auswertungen, Erkenntnisse und Know-how, die wir im Rahmen der Vertragserfüllung entwickeln oder erweitern, dürfen wir uneingeschränkt weiterverwenden, sofern hierbei zwingendes Recht, Vertraulichkeitspflichten oder abweichende Individualvereinbarungen nicht entgegenstehen.
15. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
15.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, Angebot, Order Form oder Preisblatt.
15.2 Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
15.3 Wiederkehrende Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus abgerechnet; projektbezogene Leistungen nach Aufwand, Meilenstein oder sonstiger Vereinbarung.
15.4 Zahlungen erfolgen grundsätzlich im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens. UnitedShare ist berechtigt, fällige Beträge auf Grundlage eines erteilten SEPA-Mandats einzuziehen. Soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, soll bei Kunden, die keine Verbraucher sind, die SEPA-Firmenlastschrift verwendet werden.
15.5 Der Kunde ist verpflichtet, UnitedShare rechtzeitig ein wirksames SEPA-Mandat zu erteilen, die für den Lastschrifteinzug erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereitzustellen und für eine ausreichende Deckung des benannten Kontos zu sorgen.
15.6 Soweit ein Lastschrifteinzug aus Gründen scheitert, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wegen fehlender Deckung, unzutreffender Bankdaten, unberechtigten Widerspruchs, fehlender bankseitiger Freischaltung oder Widerrufs des Mandats, ist UnitedShare berechtigt, die hierdurch entstehenden Rücklastschriftkosten und angemessenen Verwaltungskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
15.7 Rechnungen sind mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. UnitedShare kann den Lastschrifteinzug frühestens zum ausgewiesenen Fälligkeitsdatum vornehmen.
15.8 Soweit das SEPA-Lastschriftverfahren im Einzelfall nicht eingerichtet, nicht zulässig oder nicht durchführbar ist, ist UnitedShare berechtigt, Zahlung per Überweisung oder mittels eines anderen vereinbarten Zahlungsmittels zu verlangen.
15.9 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und weitere Leistungen nach angemessener Vorankündigung auszusetzen.
15.10 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zu.
16. Gewährleistung
16.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
16.2 Öffentliche Darstellungen, Präsentationen, Demos, Pitch-Unterlagen, Whitepaper, Tests, Example Outputs oder Aussagen im Vertriebsprozess begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
16.3 Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
16.4 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzleistung. Für Beta-Services gilt Ziffer 5 vorrangig.
16.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung, unsachgemäßer Nutzung, fehlerhaften Eingaben, ungeeigneten Daten, Eingriffen des Kunden oder Dritter, Änderungen der Systemumgebung außerhalb unseres Verantwortungsbereichs oder bei auf Drittmodellen oder Drittdiensten beruhenden Einschränkungen.
17. Freistellung
17.1 Der Kunde stellt UnitedShare, unsere verbundenen Unternehmen, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Unterauftragnehmer und sonstigen eingesetzten Dritten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen.
17.2 Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen rechtswidriger Inhalte oder Eingaben, Verletzung von Rechten Dritter, datenschutzwidriger Datenverarbeitung, rechtswidriger Nutzung unserer Leistungen, Verstoßes gegen regulatorische Vorgaben des Einsatzbereichs, kundenseitiger Prompts, kundenseitiger Datenquellen, Integrationen, Freigabeentscheidungen oder Weiterverwendung der Ergebnisse.
17.3 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, Abwehr- und Beratungskosten sowie, soweit rechtlich zulässig, Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren.
18. Laufzeit und Kündigung
18.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
18.2 Verträge mit Mindestlaufzeit verlängern sich um die vereinbarte Verlängerungsperiode, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
18.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18.4 Ein wichtiger Grund liegt für UnitedShare insbesondere vor, wenn
a) der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten verletzt,
b) der Kunde mit Zahlungen nicht nur unerheblich in Verzug ist,
c) konkrete Anhaltspunkte für missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung vorliegen,
d) sich herausstellt, dass der Kunde Verbraucher ist oder unzutreffende Angaben zur Unternehmereigenschaft gemacht hat,
e) gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen.
19. Haftung
19.1 UnitedShare haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
19.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
19.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist diese Haftung der Höhe nach auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt:
a) die Vergütung, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses für die betroffene Leistung gezahlt hat, und
b) 10.000 EUR je Schadensfall. Bei kürzerer Vertragslaufzeit ist die bis dahin gezahlte Vergütung maßgeblich.
19.4 Für Beta-Services, Pilotleistungen, Preview-Services, Early-Access-Leistungen und unentgeltliche Leistungen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; im Übrigen ist die Haftung hierfür – außer in den Fällen der Ziffer 19.1 – ausgeschlossen. Soweit ein solcher Ausschluss im Einzelfall nicht wirksam sein sollte, ist die Haftung für solche Leistungen der Höhe nach auf 1.000 EUR je Schadensfall und 2.500 EUR pro Vertragsjahr begrenzt.
19.5 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverluste, Modelldrift, Fehlverhalten oder Ausfälle von Drittmodellen, Drittdiensten oder Open-Source-Komponenten oder Schäden aus Entscheidungen, die auf Ergebnissen, Analysen, Empfehlungen oder sonstigen Ausgaben beruhen, besteht außer in den Fällen von Ziffer 19.1 nur im Rahmen der Ziffern 19.2 bis 19.4.
19.6 Für den Verlust von Daten haften wir nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und risikoadäquater Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
19.7 Wünscht der Kunde eine höhere Haftungsobergrenze, eine höhere Deckungssumme oder die Übernahme zusätzlicher Risiken, bedarf dies einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung. UnitedShare ist berechtigt, die Zustimmung von der Übernahme der hierdurch entstehenden Mehrkosten durch den Kunden abhängig zu machen.
19.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmer, Infrastrukturpartner, Modellanbieter und sonstigen eingesetzten Dritten.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von UnitedShare.
20.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
20.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.